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 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Serviceleistungen (Reparatur) und den Verkauf der TTS
Jens Kannberg und Karin Menne GBR (Hier TTS genannt)

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 A. Verkaufsbedingungen

 1 Preise – Zahlungsbedingungen

1.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung.-, Versand.- und Handlingskosten. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

1.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

1.3 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

1.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

2. Lieferzeit

2.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

2.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

2.4 Sofern die Voraussetzungen von Ziff. 2.3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

2.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

2.6 Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.

Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

2.7 Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

2.8 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

3. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

4. Mängelhaftung

4.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

4.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

4.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

4.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.6 Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Ziff. 4.3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

4.7 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

4.8 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

4.9 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

5. Gesamthaftung

5.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. 4 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

5.2 Die Begrenzung nach Ziff 5.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

5.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

B. Reparatur- und Servicebedingungen

1. Auftragserteilung und Leistungsumfang

1.1 Mit Eingang der Serviceanzeige bei der TTS wird die TTS mit der Erstellung eines Kostenvoranschlages für die Beseitigung des in der Serviceanzeige bezeichneten Fehlers beauftragt. Der Kostenvoranschlag, sofern dieser beantragt wurde, wird dem Kunden übersandt und von diesem bestätigt, sofern dieser eine Weiterführung des Auftrags und somit eine Reparatur des Gerätes wünscht. Sollte die TTS den Auftrag zur Erstellung eines Kostenvoranschlags nicht annehmen, so wird die TTS den Kunden darüber umgehend informieren.

1.2 Hat der Kunde in der Serviceanzeige die Freigabe der Reparatur bis zu einem bestimmten Betrag erklärt, so ist die TTS berechtigt, die Reparatur auszuführen, ohne den Kostenvoranschlag dem Kunden zu übersenden, wenn sich bei der Erstellung des Kostenvoranschlags ergibt, dass der vom Kunden in der Serviceanzeige genannte Rahmen nicht überschritten wird.

1.3 Aufgrund der Qualitätsrichtlinien der Hersteller ist die TTS zur vollständigen Instandsetzung des zur Reparatur eingehenden Gerätes im Sinne der technischen Beschreibung verpflichtet.

1.4 Wird die TTS in Garantiefällen in Anspruch genommen und festgestellt, dass kein Garantieanspruch besteht, erteilt der Kunde automatisch den Auftrag zur Erstellung eines Kostenvoranschlages.

1.5 Eine Garantiereparatur kann durch die TTS nur dann vorgenommen werden, soweit die TTS von dem Hersteller dazu legitimiert wurde (Zertifizierung). In diesen Fällen gelten die vom Hersteller festgelegten Garantiebedingungen.

1.6 Liegt die TTS keine Zertifizierung oder nur eine Teilzertifizierung des Herstellers vor, so muss TTS das defekte Gerät an den Hersteller oder an dessen Vertragswerkstatt zur Durchführung der Reparatur weiterleiten. Handelt es sich dabei um ein Gerät, welches nicht über die TTS vertrieben wurde, ist die TTS berechtigt, eine Pauschale dem Kunden gegenüber geltend zu machen. Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste.

1.7 Die Annahme von Geräten, die an die TTS unfrei übersandt werden, kann von die TTS verweigert werden. Im Falle einer Annahme behält sich die TTS vor, die Kosten der unfreien Versendung dem Kunden in Rechnung gestellt.

2. Kostenvoranschlag

2.1 Der Kunde erteilt einen Auftrag gegenüber der TTS über die gewünschten Serviceleistungen und ggf. über die Erstellung eines Kostenvoranschlages.

2.2 Der Kostenvoranschlag wird erstellt, wenn: - der Kunde dies wünscht: - das vom Kunden gesetzte Reparaturlimit überschritten wird: - der Kunde einen Auftrag über eine Garantiereparatur erteilt und der Techniker keinen Schaden feststellt, der nicht im Rahmen der Garantie abgewickelt wer den kann.

Aufgrund des Kostenvoranschlages ergeben sich drei Möglichkeiten für den Kunden: - das Gerät wird zu dem genannten Betrag repariert: - das Gerät wird ohne Durchführung einer Reparatur gegen Berechnung der Prüfpauschale an den Kunden zurückgesandt: - das Gerät wird auf Wunsch des Kunden kostenfrei entsorgt

Die Prüfpauschale ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist entsprechend der im Zeitpunkt des Eingangs der Serviceanzeige bei die der TTS gültigen Preisliste zu vergüten.

2.3 Der Kostenvoranschlag stellt ein Angebot zum Abschluss eines Reparaturvertrags entsprechend der im Kostenvoranschlag bezeichneten Leistungen dar. Dieses Angebot kann durch den Kunden durch schriftliche Bestätigung des Kostenvoranschlags innerhalb von 20 Tagen (Eingang bei der TTS, gerechnet ab dem Datum des Kostenvoranschlags, angenommen werden.

2.4 Der Kostenvoranschlag stellt lediglich eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar. die TTS übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags. Ergibt sich bei der Reparatur, dass diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags ausführbar ist, so kann der Kunde den Vertrag aus diesem Grund kündigen. Ist eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags zu erwarten, so wird die TTS den Kunden davon unterrichten.

2.5 die TTS weist darauf hin, dass im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlags bereits Eingriffe in das Gerät erforderlich sind.

2.6 Geht der Kostenvoranschlag nicht innerhalb der unter 2.3 genannten Frist ausgefüllt und unterschrieben bei der TTS ein, so wird die TTS das Gerät unrepariert auf Kosten des Kunden an diesen zurücksenden.

3. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel

3.1 Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber der TTS zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

3.2 Die TTS behält sich vor, mit der Durchführung des Auftrages erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.

3.3 Der Verbraucher veranlasst die Reparatur durch Übersendung bzw. Übergabe der zu reparierenden Sache an die TTS. Übersendet bzw. übergibt der Verbraucher die zu reparierende Sache bereits vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist, erlischt sein Widerrufsrecht; gleichzeitig erlischt der Vorbehalt von der TTS im Sinne der Ziff. 3.2.

4. Reparatur

Es werden ausschließlich Originalersatzteile des entsprechenden Herstellers verwendet.

5. Versand

5.1 Der Versand erfolgt per Nachnahme, sofern besondere Vereinbarungen nicht getroffen werden, in der Regel ab Sitz von der TTS. Alle Sendungen sind mit üblicher Verpackung versehen und durch die

TTS Shop GmbH mit einer Transportversicherung frei Anschrift des Kunden versichert.

5.2 Die Versendung durch den Kunden an die TTS erfolgt auf Gefahr des Kunden, die Versendung von der TTS an den Kunden erfolgt auf Gefahr von der TTS Shop GmbH.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die Zahlungen erfolgen bar bei Selbstabholung oder per Nachnahme bei Versand.

6.2 Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten der TTS gegenüber sofort fällig. Die TTS ist dann berechtigt, ausstehende Reparaturen, Erstellung von Kostenvoranschlägen und Lieferung nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorkasse auszuführen.

7. Pfandrecht und unterlassene Abholung

7.1 Der Kunde bestellt TTS an den im Zusammenhang mit der Serviceleistung übergebenen Gegenständen ein Pfandrecht zur Sicherung aller Forderungen aus diesem Vertrag. Löst der Kunde das ihm per Nachnahme übersandte Gerät nicht ein, nimmt dieses nicht ab oder kann dieses ihm nicht zugestellt werden, so wird die TTS den Kunden schriftlich auffordern, das Gerät innerhalb eines Monats bei ihr abzuholen oder nach Wahl des Kunden nochmals kostenpflichtig an ihn zu übersenden. Holt der Kunde nach dieser Aufforderung das Gerät nicht binnen eines Monats ab oder führt auch der zweite Zustellungsversuch nicht zu einem Erfolg, so wird die TTS den Verkauf des Gerätes dem Kunden androhen und dabei den Geldbetrag bezeichnen, wegen dem der Verkauf stattfinden soll.

7.2 Wird der Reparaturgegenstand nach Ablauf eines Monats nach der Androhung nicht abgeholt, so ist die TTS Shop GmbH nicht zur weiteren Aufbewahrung verpflichtet. Nach Ablauf dieser Frist ist die TTS zur Deckung der Forderung zu einer Verwertung berechtigt. Die TTS ist auch berechtigt, das Gerät im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern; ein etwaiger Mehrerlös steht dem Kunden zu.

7.3 Das Recht zum freihändigen Verkauf besteht auch dann, wenn die entsprechend diesem Paragraphen von der TTS zu machenden Mitteilungen dem Kunden an die in der Serviceanzeige enthaltenen Adresse nicht zugestellt werden können und der Kunde die TTS über eine Veränderung seiner Adresse nicht informiert hat.

8. Gewährleistung

8.1 die TTS leistet für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.

8.2 Sofern die TTS die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie die TTS unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

8.3 Sofern die TTS Shop GmbH die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

8.4 Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht, betreffen, verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes / Reparaturgegenstandes. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn die TTS grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von der TTS zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers.

8.5 die TTS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die TTS Shop GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die TTS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die TTS Shop GmbH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung auch im Rahmen von Ziff. 8.3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8.6 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.7 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

9. Gesamthaftung

9.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. 8 der Reparatur- und Servicebedingungen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

9.2 Die Begrenzung nach Ziff. 9.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

9.3 Soweit die Schadensersatzhaftung der TTS gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

C. Sonstige Bedingungen

1. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Übertragbarkeit

1.1 Gegen Forderungen von der TTS kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

1.2 Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der TTS  an Dritte abtreten.

2. Speicherung personenbezogener Daten, Änderung der Adresse des Kunden

2.1 die TTS speichert die auf dem Auftragsformular enthaltenen personenbezogenen Kundendaten, sowie die Änderungen der Kundendaten.

2.2 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Änderungen der Anschrift QUIPS unverzüglich mitzuteilen.

2.3 die TTS speichert keine Kundendaten, welche sich in Mobiltelefonen befinden.

3. Gerichtsstand, anwendbares Recht

3.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist nach Wahl der klagenden Partei Lennestadt oder Sitz des Beklagten, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

3.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


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